- Entflechtung
- 1. Begriff aus dem Sprachgebrauch des alliierten Besatzungsrechts nach 1945: Maßnahmen zur Auflösung von Konzernen und sonstigen durch Unternehmenszusammenschluss entstandenen Machtgruppen im Industrie- und Kreditwesen, bes. des wettbewerbsfähigen Großbankensystems (Dekonzentration). Im Gegensatz zur ⇡ Dekartellierung wurde bei der E. die rechtliche und wirtschaftliche Auseinandersetzung erforderlich.- 2. Durchführung: Lösung der Eigentumsverbindungen: a) Durch Verbote (1) personeller Verflechtung, (2) der ⇡ Inhaberaktien, (3) des ⇡ Depotstimmrechts; b) durch Neugründung von Teilunternehmungen.- 3. Stand: Das Ergebnis der E. ist durch neue Unternehmenszusammenschlüsse in verschiedenen Wirtschaftszweigen wieder beseitigt worden; z.B. im Bankwesen.- Entflechtungsmöglichkeiten fordert die Monopolkommission in ihrem Dritten Hauptgutachten für 1978 und 1979, um unvermeidbare Lücken bei der Kontrolle des Konzentrationsprozesses in Einzelfällen nachträglich korrigieren zu können. Art. 7 I der VO Nr. 1/2003 sieht auch Abhilfemaßnahmen struktureller Art durch die Europäische Kommission vor.
Lexikon der Economics. 2013.